Die Prüfungen der europaweit anerkannten Aufstiegsfortbildung zum Wirtschaftsfachwirt werden ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen. Grundlage dafür ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Eine bestimmte IHK ist dann für dich zuständig, wenn dein Wohnsitz, der Lehrgangsort oder der Sitz deines Arbeitgebers im entsprechenden Kammerbezirk (Region) liegt.
Der Abschluss Wirtschaftsfachwirt ist der Höheren Berufsbildung zuzuordnen und nimmt einen mittleren Rang zwischen beruflicher Ausbildung und dem Abschluss zum Betriebswirt IHK ein. Im deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen ist der Abschluss auf Level 6 (Bachelorstufe) eingeordnet.
Die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt IHK gliedert sich in drei Teile.
Der erste Prüfungstag besteht aus vier Klausuren, die zusammen die so genannten "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" bilden. Dieser Prüfungsteil umfasst die betriebswirtschaftlichen Grundlagenkenntnisse und ist für die Fortbildungsabschlüsse "Wirtschaftsfachwirt", "Industriefachwirt" und "Technischer Fachwirt" identisch.
1. Prüfungstag
Eine mündliche Ergänzungsprüfung von maximal 15 Minuten ist dann möglich, wenn in nicht mehr als einer Klausur mangelhafte Leistungen erbracht wurden. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen am Ende mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Die so genannten "Handlungsspezifische Qualifikationen" können erst dann als Prüfung abgelegt werden, wenn zuvor die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" abgelegt wurden. Es ist dabei nicht entscheidend, dass bereits alle Klausuren bestanden wurden ("abgelegt" meint hier nicht "erfolgreich abgelegt").
Die Handlungsspezifischen Qualifikationen orientieren sich am beruflichen Handlungsbereich des jeweiligen Fachwirtabschlusses. Die einzelnen Prüfungsleistungen werden schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation geprüft.
2. Prüfungstag
3. Prüfungstag
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen (Situationsaufgabe 1 und 2) zu bilden.
Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt.
4. Prüfungstag
Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert 30 Minuten. Dabei soll die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten und das Fachgespräch in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Volks- und Bertriebswirtschaft Klausur
Rechnungswesen Klausur
Recht und Steuern Klausur
Unternehmensführung Klausur
Situationsaufgabe 1
Situationsaufgabe 2
Einige Wochen vor der jeweiligen Prüfung erhältst du ein Einladungsschreiben der für dich zuständigen IHK dem Ablaufplan, dem Prüfungsort sowie den zu der jeweiligen Prüfung zulässigen Hilfsmitteln.
Als zulässige Hilfsmittel kommen je nach Klausur in Frage:
Übersicht über die wesentlichen Qualifikationsinhalte:
Unternehmensorganisation und -führung:
Einkaufs- und Logistikstrategien, Absatz
Rechnungswesen, Controlling
Personalmanagement, betriebliche Ausbildung
Information, Kommunikation und Kooperation
Volks- und Außenwirtschaftslehre
Recht und Steuern
Die "mündliche Prüfung" ist das so genannte situationsbezogene Fachgespräch.
In der mündlichen Prüfung können alle Themen geprüft werden, die auch für die schriftlichen Prüfungen möglich sind. Der Schwerpunkt liegt auf "Führung und Zusammenarbeit".
"Situationsbezogen" ist das Fachgespräch deshalb, weil du zu Beginn der Prüfung eine konkrete Aufgabenstellung erhältst. Danach hast du 30 Minuten Zeit, diese zu bearbeiten und deine Ergebnisse für eine Präsentation vorzubereiten.
Deine Prüfungsleistung beginnt mit der Präsentation, die nicht länger als 10 bis 15 Minuten dauern sollte. Im Anschluss folgt das Fachgespräch, welches in der Regel auf der Präsentation aufbaut. Dieser Teil dauert in der Regel nicht mehr als 15 Minuten.
Das Prüfungsergebnis erhältst du im Anschluss an die Prüfungsleistung.
Die Prüfungen für die bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen zum Wirtschaftsfachwirt finden zu festgelegten Terminen statt. Diese sind im Vorfeld über mehrere Jahre einsehbar.
Die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" werden regelmäßig im März und im Oktober eines jeden Jahres geprüft.
Die Prüfungen der "Handlungsspezifischen Qualifikationen" erfolgen dann im März bis April sowie im Oktober bis November eines jeden Jahres.
Beide Prüfungsteile können damit problemlos hintereinander abgelegt werden.
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" kannst du bei folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" kannst du bei folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes / einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.
Eine verbindliche Zulassungsprüfung führt nur die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) durch.